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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

 

(1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen vom Bodyfit24 angebotenen Leistungen nach Maßgabe und in Ergänzung des zwischen uns und dem Teilnehmer/Mitglied („Mitglied“) geschlossenen Mitgliedsvertrages. Das Mitglied kann zwischen verschiedenen Mitgliedsverträgen wählen, die unterschiedliche Leistungsumfänge vorsehen. Aktuell kann das Mitglied zwischen den Mitgliedschaften. „Fitness 12“, „Fitness24“ und „Bodyfit24 All-In12 “sowie „Fitness Flex“ wählen. Bodyfit24 behält sich vor, weitere Mitgliedschaftsvarianten einzuführen oder die verfügbaren Mitgliedschaftsvarianten insgesamt zu ändern. Dies hat keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Mitgliedschafsverträge.

 

(2) Gegenstand des Mitgliedsvertrages ist die Mitgliedschaft in dem von uns betriebenen Fitnessstudio („Bodyfit24“) der Öffnungszeiten zu nutzen sowie im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze, an angebotenen Kursen teilzunehmen. 

 

(3) Bei Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtungen sowie der Kursteilnahme unterliegt das Mitglied der geltenden Hausordnung. 

 

(4) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Diese AGB gelten für Mitgliedsverträge, die vor Geltung dieser AGB abgeschlossen wurden, wenn und insoweit diese AGB auch in die jeweiligen Vertragsverhältnisse nachträglich mit einbezogen werden. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem jeweiligen Mitgliedsvertrag gehen in diesem Fall diese AGB vor.

 

§2 Reguläre Mitgliedschaft (Vertragsschluss)

 

(1) Der Mitgliedsvertrag kann im Fitnessstudio oder online auf dem von Bodyfit24 betriebenen und angebotenen Internetseiten abgeschlossen werden. Eine Mitgliedschaft kann jeweils zum 1. eines Monats abgeschlossen werden. Der Mitgliedsvertrag kommt an diesem Tag zustande („Beginn der regulären Mitgliedschaft“). Wenn ein neues Mitglied also während eines laufenden Monats einen Mitgliedsantrag stellt, wird der Mitgliedsvertrag zum 1. des Folgemonats geschlossen.

 

(2) Online wird der Mitgliedsvertrag zum Beginn der regulären Mitgliedschaft abgeschlossen, indem sich das Mitglied auf unserer Webseite (Shop) registriert, anmeldet und den Kauf durch eine elektronische Unterschrift bestätigt (Annahme). Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Mitgliedsvertrag abschließen. Der Mitgliedsvertrag für Minderjährige muss vor Ort im Studio zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden.

 

(3) Das Mitglied ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

 

(4) Der Vertragstext wird im Anschluss an den Online-Vertragsschluss von Bodyfi24 gespeichert und so lange archiviert, wie die Mitgliedschaft besteht und gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Speicherung erfordern. Dem Mitglied wird der Vertragstext mit der Bestätigung der Mitgliedsvertrages im PDF-Format übermittelt. Der Vertrag ist im Anschluss jederzeit über das Mitgliedsportal / App verfügbar.

 

(5) Änderungen von persönlichen Daten sowie von Bankverbindungen müssen durch das Mitglied sofort und schriftlich gemeldet werden. Kosten die durch eine verspätete oder nicht erfolgte Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.

 

§3 Vorabnutzung (Vertragsschluss)

 

(1) Jedes Mitglied kann bereits vor Beginn der regulären Mitgliedschaft trainieren. Dafür erheben wir eine Vorabnutzungsgebühr. Zwischen dem Mitglied und Bodyfit24 kommt in diesem Fall ein Vorabnutzungsvertrag zu Stande. Art und Umfang der Leistungen des Vorabnutzungsvertrages entsprechen den Leistungen der regulären Mitgliedschaft.

 

(2) Der Vorabnutzungsvertrag beginnt an dem Tag, an dem das Mitglied sein Training beginnen möchte und endet automatisch an dem Tag, an dem der reguläre Mitgliedsvertrag beginnt (also zum 1. des Folgemonats).

 

(3) Für die Vorabnutzung gelten dieselben Vertragsbedingungen, wie für den jeweiligen regulären Mitgliedsvertrag. Für diese Vorabnutzung muss nur eine anteilige Vorabnutzungsgebühr pro Vorabnutzungstag gezahlt werden. Wenn ein Mitglied also beispielsweise einen „Fitness12“ Mitgliedsvertrag abschließt und für 14Tage vorab trainieren möchte (etwa vom 18. März bis zum 1. April), muss für diese Vorabnutzung für 14Tage eine anteilige Vorabnutzungsgebühr gezahlt werden, die sich am Monatsbeitrag für den „Fitness12“orientiert.

 

(4) Online wird der Vorabnutzungsvertrag abgeschlossen, indem sich das Mitglied auf unserer Webseite (Shop) registriert, anmeldet und den Kauf durch eine elektronische Unterschrift bestätigt (Annahme). Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Vorabnutzungsvertrag abschließen. Der Vorabnutzungsvertrag für Minderjährige muss dann vor Ort im Studio zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden.

 

 

§4 Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)

 

Für Online-Vertragsschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Das Mitglied hat insbesondere ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt sowohl für den regulären Mitgliedsvertrag als auch für einen ggf. abgeschlossenen Vorabnutzungsvertrag.

 

§5 Widerrufsbelehrung für Online-Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, können Sie uns (Bodyfit24 Grevesmühlener Str. 30 19057 Schwerin info@body-fit-24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

§6 Zusätzliche Gebühren

(1) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Aufnahmegebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an. 

(2) Bodyfit24 bietet Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzliche Leistungen an, die gesondert bezahlt werden müssen. Bodyfit24 behält sich vor, das Angebot dieser Leistungen anzupassen.



§7 Aufnahmegebühr

(1) Die Aufnahmegebühr wird für eine verpflichtende Mitgliedschaft oder Leistung erhoben. Diese kann je nach Mitgliedschaft und Leistung variieren.

(2) Die Aufnahmegebühr deckt alle administrativen Aufwände ab (Bereitstellung der zentralen Mitgliederverwaltung und das Vertragsmanagement). Dazu zählt App Nutzung, Einweisung in Räumlichkeiten und Geräte.


§9 Member Card / Transponder

(1) Die Kosten für die Member Card / Transponder betragen einmalig 20,00 Euro.

(2) Mit der Member Card / Transponder wird dem Mitglied der Zugang zum Studio gewährt. Die Kosten beinhalten die Bereitstellung und Einrichtung.

 

§10 Mitgliedsbeitrag, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit bleibt die Höhe des Mitgliedsbeitrags erhalten.

(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Mitgliedsbeiträge jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig.

(3) Falls das Mitglied vorab das Training beginnen möchte, fällt für den Nutzungszeitraum zwischen dem Tag, an dem das Training vorab begonnen werden soll und dem Beginn der regulären Mitgliedschaft ein anteiliges Nutzungsentgelt an, welches sich nach der Beitragshöhe für einen Abrechnungszeitraum in der gewählten Mitgliedschaft richtet. Diese Vorabnutzungsgebühr wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag in der regulären Mitgliedschaft abgerechnet. 

(4) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Aufnahmegebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an.

(5) Einmalige Zahlungen (z.B. Member Card, Aufnahmegebühr) werden bei Vertragsabschluss fällig. Die Entgelte werden zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag abgerechnet.

(6) Wenn die Mitgliedschaft, während eines laufenden Abrechnungszeitraums endet, werden bereits im Vorausbezahlte Mitgliedsbeiträge dem Mitglied anteilig zurückerstattet. Sollte der Stichtag, an dem der Mitgliedsvertrag endet, in einen Abrechnungszeitraum fallen, für den das Mitglied noch keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat, wird der noch ausstehende anteilige Mitgliedsbeitrag mit einer Schlussrechnung abgerechnet. Gleiches gilt für ggf. noch weitere ausstehende Mitgliedsbeiträge.

(7) Einmalzahlungen (z.B. Member Card, Aufnahmegebühr) werden bei einer Kündigung nicht erstattet.

(8) Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge von Bodyfit24 im Lastschriftverfahren eingezogen; ggf. anfallende Kosten für Bankrücklastschriften bei fehlender Kontodeckung trägt das Mitglied. Die Kosten für die Rücklastschrift betragen 12,50 Euro für jede Buchung. Zum Ende der Mitgliedschaft wird der mit der Schlussrechnung abgerechnete Mitgliedsbeitrag ebenfalls im Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied stellt sicher, dass auch diese Buchung vorgenommen werden kann.

(9) Bodyfit24 behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen


§11 Preisanpassungen und -änderungen

(1) Bodyfit24 wird den vereinbarten Preis nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten angemessen anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisanpassung kommt in Betracht, wenn sich die externen Kosten für die Energiebeschaffung, Personalkosten (durch Gesetzesänderungen), Verbrauchsmaterialien (etwa Papierkosten), Instandhaltungskosten (etwa Preisänderungen bei Materialien) oder Logistikosten (etwa branchenweite Weitergabe von Benzinkosten) erhöhen oder absenken. Steigerungen der Kosten dürfen nur für die Anpassung des Preises herangezogen werden, wenn kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die vereinbarten Preise zu senken, wenn sie nicht durch Kostensteigerungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Bodyfi24 wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für die Mitglieder ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

(2) Sollte eine Preisänderung derart signifikant sein, dass den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss, um einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen, wird Bodyfit24 im Rahmen der Preisanpassung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.


§12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit Unterzeichnung bzw. Online-Abschluss des Mitgliedsvertrags oder zum im Mitgliedsvertrag angegebenen Zeitpunkt.

(2) Bei den Mitgliedschaften wird die Mitgliedschaft zunächst für die vereinbarte Erst- und Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate oder 24 Monate, je nachdem, welche Optionen gewählt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.

 (3) Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.

(4) Wenn der Mitgliedsvertrag sich nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mitglied den Mitgliedsvertrag ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen.

(5) Der Mitgliedsvertrag für die „FitnessFlex“-Mitgliedschaften wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(6) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei Bodyfit24 maßgeblich.

(7) Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.



§13 Sonderaktionen und gewährte Vorteile

(1) Im Rahmen von Sonderaktionen können etwa Mitgliedsbeiträge innerhalb der regulären Mitgliedschaft erlassen oder verringert werden, zusätzliche kostenfreie Trainingszeiten („kostenfreie Trainingszeit“) eingeräumt sowie weitere Vergünstigungen (z.B. kostenlose Getränkeflatrate) gewährt werden (gemeinsam „Vorteile“).

(2) Kostenfreie Trainingszeiten nach Ende der regulären Mitgliedschaft beginnen, wenn die reguläre Mitgliedschaft wegen einer Kündigung endet. Falls eine kostenfreie Trainingszeit vor der regulären Mitgliedschaft eingeräumt wird, beginnt die kostenfreie Trainingszeit am 1. Des Monats, der auf den Anmeldezeitpunkt folgt. Durch diesen kostenlosen Monat verschiebt sich also der Beginn der regulären Mitgliedschaft. Während der kostenfreien Trainingszeit vor und nach Ende der regulären Mitgliedschaft gelten die gleichen Vertragsbedingungen, wie während der regulären Mitgliedschaft, mit Ausnahme der Regelungen zur Kündigung und Vertragsverlängerung.

(3) Wenn ein Mitglied von einer Sonderaktion oder Vergünstigung profitiert, so sind die Vorteile nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Geldwertes der Vorteile ist unmöglich.

(4) Für den Fall, dass der jeweilige Mitgliedsvertrag durch ein Mitglied oder durch Bodyfit24 beendet wird – gleich aus welchem Grund –, bevor das Mitglied von einem Vorteil ganz oder teilweise profitieren konnte, entfällt der Vorteil ersatzlos.

(5) Bodyfit24 kann für Mitgliedsverträge, die im Rahmen von Sonderaktionen abgeschlossen werden, insbesondere andere Laufzeiten, Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume vorsehen.

(6) Wenn Bodyfit24 im Rahmen von Sonderaktionen Testphasen oder Sonderkündigungsrechte gewährt, gelten diese neben den gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten und lassen diese ausdrücklich unberührt.



§14 Getränkeflatrate

(1) Die Nutzung der Getränkeflatrate ist ausschließlich mit der Bodyfit24 Trinkflasche erlaubt.

(2) Die Bodyfit24-Trinkflasche ist im Fitnessstudio erhältlich. Bei Verlust wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft, es sei denn das Mitglied hat den Verlust nicht zu vertreten. Die Kosten betragen 10,00 Euro für die Trinkflasche.



§15 Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds.

(2) Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bodyfit24, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ist auf den im Rahmen eines Fitnessstudiovertrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

(4) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in das Fitnessstudio zu bringen. Es wird von Bodyfit24 keine Haftung für in den Spinden eingebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, übernommen, da den Mitgliedern hierfür gesonderte Wertsachenschließfächer zur Verfügung stehen.



§16 Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder

(1) Uns sind die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sehr wichtig. Daher dürfen beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen die Rechte Dritter, insbesondere der anderen Mitglieder und der Mitarbeiter, nicht verletzt werden (Recht am eigenen Bild, etc.). Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne eine Genehmigung durch uns ist untersagt.

(2) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch Bodyfit24 erhalten Sie in den Hinweisen über die Datenverarbeitung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre.


§17 Übertragung der Mitgliedsverträge

(1) Sollten sich die Eigentums- oder Stimmverhältnisse bei Bodyfit24 insgesamt oder ihrer Vermögenswerte ändern, kann Bodyfit24 die Informationen der Mitglieder an den neuen Eigentümer übertragen. Dies gilt insbesondere zu Gunsten von Rechtsnachfolgern im Falle einer Veräußerung oder anderweitigen Übertragung.

(2) Bodyfit24 wird in diesem Fall die betroffenen Mitglieder vorab informieren.


§18 Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Bodyfit24 behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform, z. B. per E-Mail widerspricht und Bodyfit24den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.


§19 Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ [externer Link] finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

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